Reklamationsrecht
Sollten wider Erwarten Reklamationen in Zusammenhang mit dem Mietobjekt auftreten, sind diese innerhalb von 48 Stunden nach Einzug in das Mietobjekt dem Vermietungsbüro schriftlich zu melden.Reklamationen in Zusammenhang mit unzureichender Reinigung sind dem Vermietungsbüro unverzüglich nach dem Einzug mitzuteilen. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Haftung für evtl. Fehler und Mängel, vgl. § 3 der Mietbedingungen. Lesen Sie die Mietbedingungen.
Vorbehalt
Der Mietvertrag kann seitens des Vermietungsbüros infolge des Eintretens von höherer Gewalt, Streik oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflusses des Vermietungsbüros liegen, fristlos gekündigt werden.
Sämtliche Mietbedingungen sind unter dem Menüpunkt ”Praktische Infos” einsehbar, siehe Mietbedingungen.